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Wer zahlt das?

 

Pflegegrad 1 – 5, MD-Gutachten, Betreuungsleistung, Entlastungsleistung, Verhinderungspflege, Landespflegegeld, Leistung für Wohnraumanpassung, Körper-, Haar- und Nagelpflege, Einkaufen, Haushaltsführung und -reinigung???

 

Haben Sie auch Fragezeichen vor Augen?

 

Ich berate Sie gerne über das Leistungswirrwarr der Pflege. Denn für die Abrechnung von Leistungen in der Pflege kommen folgende Kostenträger in Betracht: Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt oder eine Privatabrechnung.

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