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Scheyerer Demenzbegleitung
Grüß Gott und lich willkommen
Wer zahlt das?
Pflegegrad 1 – 5, MD-Gutachten, Betreuungsleistung, Entlastungsleistung, Verhinderungspflege, Landespflegegeld, Leistung für Wohnraumanpassung, Körper-, Haar- und Nagelpflege, Einkaufen, Haushaltsführung und -reinigung???
Haben Sie auch Fragezeichen vor Augen?
Ich berate Sie gerne über das Leistungswirrwarr der Pflege. Denn für die Abrechnung von Leistungen in der Pflege kommen folgende Kostenträger in Betracht: Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt oder eine Privatabrechnung.
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